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Stadt und Region / Politik / Einwohnerrat / Allgemeines
Allgemeines
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Aufgaben Der Einwohnerrat (Gemeindeparlament) ist die Legislative (gesetzgebendes Organ) der Gemeinde. Seine Mitglieder werden zur Zeit von sechs Parteien gestellt. Seine Funktion ist im Geschäftsreglement des Einwohnerrates festgehalten. Zusammensetzung Der Einwohnerrat besteht aus 40 Mitgliedern. In der Amtsperiode 2010/2013 sind die Parteien wie folgt vertreten:
| Parteibezeichnung |
Amtsperiode 2010/2013 |
Amtsperiode 2006/2009 |
| Schweizerische Volkspartei SVP |
10 |
10 |
| Freisinnige Partei FDP |
10 |
10 |
| Sozialdemokratische Partei SP |
8 |
9 |
| Christlichdemokratische Volkspartei CVP |
4 |
4 |
| Grüne |
3 |
3 |
| Evangelische Volkspartei EVP |
3 |
4 |
| Grünliberale Ortspartei GLP |
2 |
0 |
Wählbar sind alle Stimmberechtigten mit Ausnahme der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeschreibers und seines Stellvertreters. Die Wahl des Einwohnerrates erfolgt nach den Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates auf eine Amtsdauer von vier Jahren nach dem Verhältniswahlverfahren (Listenstimmensystem). Zuständigkeit Dem Einwohnerrat stehen jene Befugnisse zu, welche in den Gemeinden ohne Parlament von der Gemeindeversammlung ausgeübt werden. Unter anderem beschliesst er
- über den Steuerfuss und den Voranschlag der Gemeinde sowie über die Gemeinderechnungen und den Rechenschaftsbericht des Gemeinderates,
- spricht die Verpflichtungskredite für Investitionsvorhaben,
- erlässt oder ändert Reglemente (z.B. Gebührenreglemente, Bauordnung mit Zonenplan, Dienst- und Besoldungsreglement für das Gemeindepersonal)
- entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer.
GPFK Der Einwohnerrat wählt aus seiner Mitte eine 9 Mitglieder zählende Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GPFK). Sie prüft den Voranschlag, die Rechnung sowie den Rechenschaftsbericht und berät die Einwohnerratsgeschäfte vor der Behandlung im Rat. Einwohnerratssitzungen Der Einwohnerrat wird in der Regel jährlich zu sechs Sitzungen einberufen. Diese finden jeweils an einem Donnerstag um 19.30 Uhr in der Aula des Bezirksschulhauses statt. Die Sitzungen sind öffentlich, Zuhörer sind herzlich willkommen. Unterlagen Interessierte Personen können die Einwohnerratsvorlagen unter Weitere News und Publikationen direkt herunterladen. In der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lenzburg vom 24. Februar 1983 (Teilrevision vom 24. Juni 2004) sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Einwohnergemeinde und ihrer Behörden geregelt. Im Weiteren sind auch die Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 (SAR 171.100) zu beachten (www.ag.ch/sar).
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